Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks

Reifencenter Linz – Nicole Ince
Sterner Hütte 1
53545 Linz am Rhein

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Reifen, Rädern, Felgen und sonstigen Waren sowie für Reifenservice-, Montage-, Reparatur- und sonstige Werkleistungen, die wir im stationären Geschäftsbetrieb erbringen.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihre Bestimmungen mit den zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vereinbar sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragsabschluss und vereinbarte Eigenschaften

(1) Unsere Angebote im Geschäft sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme des Kundenauftrags, durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.

(2) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die vereinbarten Waren, Leistungen, Preise und gegebenenfalls vereinbarten Fertigstellungs- oder Liefertermine.

(3) Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Produktbeschreibungen stellen keine Garantie dar, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde. Gesetzliche Anforderungen an die vereinbarte und objektiv erforderliche Beschaffenheit der Ware bleiben unberührt.

(4) Der Kunde hat uns vor Auftragserteilung über ihm bekannte besondere Anforderungen an die Bereifung, das Fahrzeug oder den vorgesehenen Einsatzzweck zu informieren.

3. Warenlieferung, Lieferzeiten und Leistungshindernisse

(1) Vereinbarte Liefertermine und Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.

(2) Können wir eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, informieren wir den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Behinderung.

(3) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug, Unmöglichkeit oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte.

(4) Ist eine bestellte Ware trotz ordnungsgemäßer Bestellung bei unserem Lieferanten dauerhaft nicht verfügbar und haben wir die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden hierüber unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Teillieferungen erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine entgegenstehenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen bestehen. Gegenüber Unternehmern sind Teillieferungen zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

(6) Da der Warenverkauf grundsätzlich im stationären Geschäft erfolgt, findet ein Gefahrübergang beim Versendungskauf nur Anwendung, wenn im Einzelfall ausdrücklich ein Versand vereinbart wird. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Preise, Zahlung und Kostenvoranschläge

(1) Die gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Zusatzkosten, insbesondere für Montage, Auswuchten, Ventile, Entsorgung, Lagerung oder sonstige Zusatzleistungen, werden vor Vertragsschluss vereinbart oder nach den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.

(2) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preisänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.

(3) Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der Ware fällig. Werkleistungen sind nach ihrer vertragsgemäßen Fertigstellung und Abnahme zu bezahlen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Regelung gilt.

(4) Wird ein Kostenvoranschlag erstellt, teilen wir dem Kunden vorab mit, ob und in welcher Höhe hierfür Kosten entstehen. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Zeichnet sich ab, dass die voraussichtlichen Kosten wesentlich überschritten werden, informieren wir den Kunden rechtzeitig und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.

(5) Nicht vereinbarte Zusatzarbeiten werden nur nach entsprechender Zustimmung des Kunden ausgeführt, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist ausnahmsweise gesetzlich geboten oder zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Angemessene Kosten einer erforderlichen Mahnung können nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Werkleistungen, Fahrzeugübergabe und Abnahme

(1) Der Kunde übergibt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem für die beauftragten Arbeiten geeigneten Zustand. Er informiert uns über bekannte Schäden, technische Besonderheiten und sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.

(2) Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach dem erteilten Auftrag. Zusätzliche Arbeiten, die nicht vom Auftrag umfasst sind, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.

(3) Wir informieren den Kunden über die Fertigstellung der beauftragten Arbeiten. Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, erfolgt sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht des Kunden, die Abnahme bei wesentlichen Mängeln zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Der Kunde holt das Fahrzeug nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist ab. Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende erhebliche Verzögerung zusätzliche Kosten, können diese nur geltend gemacht werden, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksame vertragliche Grundlage besteht.

(5) Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich ein entsprechender Anspruch aus dem Gesetz ergibt.

(6) Hinweise zum erforderlichen Nachziehen von Radschrauben oder Radmuttern nach einem Radwechsel sind vom Kunden zu beachten. Soweit ein Nachziehen nach einer bestimmten Fahrstrecke erforderlich ist, weisen wir den Kunden bei der Fahrzeugübergabe darauf hin. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei fehlerhafter Montage oder unzureichender Information bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum, soweit diese Regelung im Einzelfall wirksam vereinbart ist.

(3) Eine Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware sowie eine Vorausabtretung von Forderungen wird gegenüber Unternehmern nur im Rahmen einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung geregelt.

(4) Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind uns von Unternehmern unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Parteien bleiben unberührt.

7. Sachmängelhaftung und Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.

(2) Bei mangelhafter Ware kann der Kunde im gesetzlichen Umfang Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die hierfür erforderlichen Kosten tragen wir, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Kunden aus anderen gesetzlichen Gründen nicht zumutbar, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen. Dazu gehören insbesondere Minderung, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz.

(4) Bei Werkleistungen richten sich die Mängelrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Prüfung der beanstandeten Leistung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zu geben.

(5) Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Bei neu hergestellten Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem jeweils maßgeblichen gesetzlichen Beginn. Für gebrauchte Waren gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen gegenüber Verbrauchern wird durch diese AGB nicht vereinbart.

(6) Für Schäden oder Beeinträchtigungen, die nachweislich ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, nicht fachgerechte Lagerung, äußere Beschädigung oder nicht von uns zu vertretende Eingriffe Dritter verursacht wurden, bestehen keine Mängelansprüche, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(7) Bei Reifen und Rädern können insbesondere falscher Luftdruck, Überlastung, Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, fehlerhafte Radstellung, Unwucht, beschädigte oder ungeeignete Felgen, äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Montage Schäden verursachen. Ob hierdurch Mängelansprüche ausgeschlossen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Vorschriften.

(8) Bei einer Reklamation bitten wir den Kunden, uns den beanstandeten Artikel beziehungsweise das Fahrzeug nach vorheriger Abstimmung zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zur Nacherfüllung, bleiben unberührt.

(9) Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie vom Hersteller tatsächlich eingeräumt wurde. Sie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung und schränkt diese nicht ein.

8. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Betriebs Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.

(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Betriebssitz.

11. Kontakt

Reifencenter Linz – Nicole Ince
Sterner Hütte 1
53545 Linz am Rhein

Telefon: 02644 600606
E-Mail: reifencenter-linz@web.de